Dieses Kapitel definiert, wie sich RCOS selbst als Standard weiterentwickelt.
11.1 Standardverwaltung
11.1.1 RCOS MUSS über eine identifizierbare verwaltende Stelle oder einen verwaltenden Prozess verfügen.
11.1.2 Die Verantwortlichkeiten der Verwaltung MUSS umfassen:
- Pflege der kanonischen Spezifikation
- Verwaltung von Versionsfreigaben
- Kuratierung von Referenzmaterialien und Lernressourcen
- Schutz der Layer-0-Invarianten des Standards selbst
11.1.3 Die Verwaltung DARF NICHT als Durchsetzungsinstanz gegenüber Gemeinschaften agieren.
11.1.4 Die RCOS-Verwaltung MUSS Klarheit, Stabilität und Erkenntnisse aus der Praxis über ideologische Reinheit stellen.
11.2 Änderungsprozess
11.2.1 Änderungen an RCOS-Core MUSS einem definierten Änderungsprozess folgen.
11.2.2 Der Änderungsprozess MUSS umfassen:
- Einreichung von Vorschlägen
- Öffentliche Prüfungs- und Feedbackphase
- Entscheidungsmechanismus und -befugnis
- Versionierung und Veröffentlichung
11.2.3 Abwärtskompatibilität SOLLTE nach Möglichkeit gewahrt werden.
11.2.4 Nicht abwärtskompatible Änderungen MUSS klar gekennzeichnet und begründet werden.
11.2.5 Abgelöste Versionen von RCOS MUSS öffentlich zugänglich bleiben.
11.2.6 RCOS selbst MUSS dieselben Prinzipien vorleben, die es von Gemeinschaften verlangt: Explizitheit, begrenzte Befugnisse, Umkehrbarkeit und Lernbereitschaft.