Schicht 0 definiert die konstitutionelle Identität der Gemeinschaft. Er legt fest, was die Gemeinschaft ist, was sie nicht ist, und die nicht verhandelbaren Einschränkungen, unter denen alle anderen Layer operieren. Keine Regel, Entscheidung oder Praxis in höheren Layern darf Schicht 0 widersprechen.
2.1 Zweckdefinition
2.1.1 Eine Gemeinschaft MUSS genau einen primären Zweck definieren.
2.1.2 Der primäre Zweck MUSS den dauerhaften Grund für die Existenz der Gemeinschaft beschreiben und DARF NICHT ein kurzfristiges Ziel, Projekt oder eine Strategie sein.
2.1.3 Der primäre Zweck MUSS über die Zeit stabil sein und MUSS nur durch eine konstitutionelle Entscheidung gemäß Schicht 2 und über den in Schicht 6 definierten Änderungsprozess geändert werden.
2.1.4 Sekundäre Zwecke KANN definiert werden, DARF NICHT jedoch dem primären Zweck widersprechen oder ihn außer Kraft setzen.
2.1.5 Keine Handlung, Entscheidung oder Ressourcenzuweisung KANN dem erklärten primären Zweck materiell widersprechen.
2.2 Geltungsbereichserklärung
2.2.1 Die Gemeinschaft MUSS den Geltungsbereich dessen, was sie regiert, explizit erklären.
2.2.2 Die Geltungsbereichserklärung MUSS mindestens Folgendes umfassen:
- Von der Gemeinschaft verwaltete Vermögenswerte
- Bereiche der Entscheidungsbefugnis
- Aktivitäten und Verantwortlichkeiten unter kollektiver Kontrolle
2.2.3 Die Geltungsbereichserklärung MUSS explizit auflisten, was außerhalb des Geltungsbereichs liegt.
2.2.4 Alles, was nicht explizit als innerhalb des Geltungsbereichs erklärt ist, MUSS als außerhalb des Geltungsbereichs behandelt werden.
2.2.5 Die Gemeinschaft DARF NICHT Autorität über Personen, Vermögenswerte oder Bereiche ausüben, die als außerhalb des Geltungsbereichs erklärt sind.
2.3 Invarianten
2.3.1 Invarianten sind Einschränkungen, die definieren, was DARF NICHT verletzt werden darf, solange sie in Kraft sind.
2.3.2 Invarianten MUSS explizit aufgelistet und dokumentiert sein.
2.3.3 Invarianten MUSS über alle Layer von RCOS hinweg gelten.
2.3.4 Keine Entscheidung, Rolle, kein Prozess und keine Notfallmaßnahme KANN eine Invariante außer Kraft setzen.
2.3.5 Wenn ein Konflikt zwischen einer Invariante und einer anderen Regel entsteht, MUSS die Invariante Vorrang haben.
2.3.6 Invarianten KANN nur durch einen konstitutionellen Änderungsprozess gemäß Schicht 2 und Schicht 6 geändert oder entfernt werden.
2.4 Identitätseinschränkungen
2.4.1 Die Gemeinschaft MUSS alle Einschränkungen auf Identitätsebene erklären, die Teilnahme, Verhalten oder Governance wesentlich beeinflussen.
2.4.2 Identitätseinschränkungen KANN unter anderem Folgendes umfassen:
- Ethische oder verhaltensbezogene Grenzen
- Teilnahmevoraussetzungen
- Nicht verhandelbare kulturelle oder ökologische Einschränkungen
2.4.3 Identitätseinschränkungen MUSS überprüfbar und durch definierte Prozesse durchsetzbar sein.
2.4.4 Identitätseinschränkungen DARF NICHT implizit oder informell durchgesetzt werden.
2.5 Artefakte
2.5.1 Die folgenden Artefakte sind für die Konformität mit Schicht 0 verpflichtend:
- Zweck-Charta
- Geltungsbereichserklärung
- Invarianten-Register
- Register der Identitätseinschränkungen
2.5.2 Artefakte von Schicht 0 MUSS:
- Für alle Mitglieder öffentlich zugänglich sein
- Versioniert sein
- Durch einen formalen Ratifizierungsprozess angenommen werden
2.5.3 Wenn Artefakte von Schicht 0 fehlen, mehrdeutig oder in sich widersprüchlich sind, MUSS die Gemeinschaft als nicht konform mit RCOS-Core betrachtet werden.